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21.10.2021

Ein Muss laut Verfassung - und geht einfach mit Edgar.

Das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Klimapaket der Bundesregierung von 2019 ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar und muss laut BGH-Urteil vom 29.04.2021 bis zum Jahr 2022 durch geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 deutlich nachgebessert werden.

"Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind", heißt es in der Erklärung.

Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen,"um diese hohen Lasten abzumildern". Von "Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität" ist die Rede. Und genau daran fehlt es bislang.

Die Richter beziehen sich bei ihrer Entscheidung auf Artikel 20a des Grundgesetzes und erklären das Urteil anhand der ungleichen Verteilung des Verbrauchs des noch vorhandenen CO2-Budgets und notwendigen Reduktionsmaßnahmen pro Generation. "Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu." gegenüber anderen verfassungsrechtlichen Grundrechten.

Grundlage zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie der europäischen Zielvorgaben ist das Klimapaket der Bundesregierung von Ende 2019 basierend auf dem 1,5 Grad Celsius Ziel des Pariser Klimaabkommens.

Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Ein wesentlicher Faktor zur Erreichung der Zielvorgabe „Klimaneutralität“ ist die Planung und Umsetzung möglichst emissionsfreier und damit innovativer Energiekonzepte im Energie- und Gebäudesektor. Durch die langen Sanierungszyklen bei Gebäuden von 20 Jahren oder mehr, ist diese Notwendigkeit in der Planung schon heute äußerst dringlich, wenn es 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland geben soll.

Deshalb sind in der Optimierungssoftware Edgar technische, wirtschaftliche und ökologische Parameter, wie eben CO2-Emissionen, als Informationssystem miteinander vernetzt. Der Nutzer ist damit in der Lage, gezielt die ökologischste Lösung für ein Quartier zu finden und gleichzeitig die technische und vor allem wirtschaftliche Machbarkeit vollständig bewertet im Blick zu behalten. Dafür können bei der Planung und Auslegung der Anlagentechnik z.B. aktuelle Förderungen integriert werden. Zusätzlich prüft die Software automatisch die energierechtliche Durchführbarkeit.

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